Eignungsuntersuchungen sind gutachterliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers und nicht Teil der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Seitens des Beschäftigten muss der Nachweis der Eignung erbracht werden, dass seine körperlichen und psychischen Fähigkeiten erwarten lassen, die zu erledigende Tätigkeiten ausführen zu können, ohne sich und andere zu gefährden. Eignungsuntersuchungen unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen und datenrechtlichen Bestimmungen, indem diese in das vom Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und bei invasiven Untersuchungen, beispielsweise bei Blutentnahmen, auch in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen. Der Beschäftigte muss in die Untersuchung einwilligen. Die vorgesehenen Eignungsuntersuchungen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Eignungsbescheinigungen werden ausschließlich dem Beschäftigten übergeben, der dann selbst entscheiden kann, ob er die Bescheinigung an den Auftraggeber weitergibt. Dieses Vorgehen ist hinsichtlich der Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich. Die Weitergabe der Bescheinigung an den Auftraggeber muss zwischen Auftraggeber und Beschäftigtem geregelt werden.
Einstellungsuntersuchungen
Einstellungsuntersuchungen sind Eignungsuntersuchungen und gehören damit nicht zu den Arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach staatlichem Recht. Der Arbeitgeber bestimmt den Untersuchungsumfang.
Üblicherweise gehören zu einer Einstellungsuntersuchung:
- Ärztliche Untersuchung
- Urin-Untersuchung
- Blutuntersuchung
- Sehtest
- Hörtest
Manche Firmen wünschen zusätzlich ein EKG oder sogar eine Belastungs-EKG (Fahrrad-Ergometrie). Bei internationalen Firmen wird zunehmend die Durchführung eines Drogentests (nur mit Unterschrift und Genehmigung des Probanden) und CDT-Tests (Alkohol-Spezialwert) gewünscht.
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (DGUV-Grundsatz G25)
Diese Eignungsuntersuchung wird für alle Fahrtätigkeiten allgemein für Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten verwendet (z.B. Führen von Flurförderfahrzeugen, Gabelstaplern, das Bedienen von Kranen und Hebebühnen und das Überwachen von Produktionsprozessen an Maschinen und in Leitwarten)
Untersuchungsumfang (nach DGUV-Grundsatz G25 erforderlich):
- Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung
- Urintest
- Sehtest
- Bei jedem 2. Mal mit Gesichtsfelduntersuchung = Perimetrie
- ggf. Dämmerungssehen
Zur Eignungsuntersuchung sind unbedingt mitzubringen (falls zutreffend):
- Aktuelle Sehhilfen und Brillenpässe
- Aktuelle Medikamentenliste
- Diabetiker: Zuckerbuch und letzter HbA1c-Wert nicht älter als 3 Monate
- ggf. relevante ärztliche Befunde, beispielsweise aktuelle kardiologische Befunde nach Herzinfarkt
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Arbeiten mit Absturzgefahr (DGUV-Grundsatz G41)
Bei Arbeiten in größeren Höhen, bei denen der Mitarbeiter nicht immer gesichert ist, wird der DGUV-Grundsatz G41 empfohlen. (z.B. Arbeiten an Freileitungen und Fahrleitungen, Antennenanlagen, Brücken, Masten, Türmen, Schornsteinen, Tätigkeiten im Stahl-/ Holz-/ Gerüstbau, Dach- und Fassadenarbeiten).
Untersuchungsumfang (nach DGUV-Grundsatz G41 erforderlich):
- Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Hörtest
- Sehtest
- bei jeder 2. Untersuchung: Gesichtsfeldmessung (Perimetrie)
- EKG
- Belastungs- EKG (Fahrrad-Ergometrie) ab dem 40. Lebensjahr
Zur Eignungsuntersuchung sind unbedingt mitzubringen (falls zutreffend):
- Aktuelle Sehhilfen und Brillenpässe
- Aktuelle Medikamentenliste
- Diabetiker: Zuckerbuch und letzter HbA1c-Wert
- ggf. relevante ärztliche Befunde, beispielsweise aktuelle kardiologische Befunde nach Herzinfarkt
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns erscheinen. Für die Fahrradergometrie empfiehlt es sich, sportliche Kleidung (Sporthose, Turnschuhe) mitzubringen.
Tätigkeiten mit schwerem Atemschutz (DGUV-Grundsatz G26.3)
Diese Untersuchung, durchgeführt z.B. im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften "Atemschutz" (FwDV 7), ist eine Eignungsuntersuchung.
Untersuchungsumfang (nach DGUV-Grundsatz G26.3 erforderlich):
- Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie)
- Belastungs- EKG (Fahrrad-Ergometrie)
- Röntgenuntersuchung der Lunge
Zur Eignungsuntersuchung sind unbedingt mitzubringen (falls zutreffend):
- Aktuelle Sehhilfen und Brillenpässe
- Aktuelle Medikamentenliste
- Diabetiker: Zuckerbuch und letzter HbA1c-Wert
- ggf. relevante ärztliche Befunde, beispielsweise aktuelle kardiologische Befunde nach Herzinfarkt
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- Aktuelle Röntgenbefunde der Lunge nicht älter als 2 Jahre(falls vorhanden)
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns erscheinen. Für die Fahrradergometrie empfiehlt es sich vorab zumindest eine kleine Mahlzeit eingenommen zu haben, des weiteren sportliche Kleidung (Sporthose, Turnschuhe).
Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Diese Untersuchung ist nach staatlichem Recht erforderlich, wenn eine Person im Kontrollbereich nach Strahlenschutzverordnung tätig ist (StrlSchV §§ 77, 79).
Kategorie A:
- Tätigkeit im Kontrollbereich
- über 6 mSv pro Jahr möglich
- Ärztliche Untersuchung jährlich
Kategorie B:
- Tätigkeit im Überwachungsbereich
- über 1 mSv pro Jahr möglich
- Ärztliche Untersuchung nur auf Anordnung der Behörde oder wenn die Filmdosimeter eine Belastung anzeigen.
Untersuchungsumfang:
- Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung
- Urintest
- Blutuntersuchung
- ggf. eine ergänzende Funktionsdiagnostik
Vor der Blutabnahme dürfen Sie ein kleines Frühstück einnehmen und brauchen NICHT nüchtern bei uns erscheinen. Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) und Ihren Strahlenpass zur Untersuchung mit.
Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
LKW-Fahrer benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 47. Lebensjahr alle 5 Jahre eine:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Welche Untersuchung bzw. Bescheinigung nach Fahrerlaubnisverordnung zur Erteilung der jeweils gewünschten Fahrzeugklasse erforderlich ist, legt die Fahrerlaubnisbehörde fest. Empfehlung: vor Anmeldung zur Untersuchung Erkundigung bei der zuständigen Behörde.
Untersuchungsumfang:
- Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung
- Urintest
- Sehtest
- Hörtest
- Gesichtsfelduntersuchung = Perimetrie
- Ruhe-EKG
Fahrerlaubnisklasse C / C1 / CE / C1E:
- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
Fahrerlaubnisklasse D / D1 / DE / D1E:
- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
- Reaktions- und Aufmerksamkeitstest (bei Erstuntersuchung und ab dem 50. Lebensjahr)
Fahrerlaubnisklasse Taxi/Fahrgastbeförderung:
- Sehvermögen einschließlich Gesichtsfelduntersuchung
- körperliche Eignung
- Reaktions- und Aufmerksamkeitstest (bei Erstuntersuchung und ab dem 60. Lebensjahr)
Bitte beachten Sie, dass der Reaktionstest noch nicht zu unserem Untersuchungsrepertoire dazu gehört.
Zur Eignungsuntersuchung sind unbedingt mitzubringen (falls zutreffend):
- Aktuelle Sehhilfen und Brillenpässe
- Aktuelle Medikamentenliste
- Diabetiker: Zuckerbuch und letzter HbA1c-Wert
- ggf. relevante ärztliche Befunde, beispielsweise aktuelle kardiologische Befunde nach Herzinfarkt
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Nach dem ärztlichen Gespräch und der körperlichen Untersuchung werden die Bescheinigungen ausgehändigt, die dann bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden können.